Eine
Handwerkskammer ist eine in der
Rechtsform einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten
Handwerks in einem Kammerbezirk. Aufgabe der Handwerkskammern ist es, die Interessen des Gesamthandwerks zu vertreten und die Belange des Handwerks im Zuge der Selbstverwaltung selbst zu regeln. Die Handwerkskammer übt die Rechtsaufsicht über die
Innungen und die
Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk aus. Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Handwerksbetriebes (unterschieden in: zulassungspflichtige Handwerke und zulassungsfreie Handwerke) und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die Gesellen,
Arbeitnehmer mit abgeschlossener
Berufsausbildung und die
Lehrlinge.