Hauptamt


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Hauptamt
Hauptamt bezeichnet je nach Verwendung entweder ein zentrales Amt innerhalb der Gemeindeverwaltung oder einen Begriff aus dem Beamtenrecht. Historisch waren Hauptämter auch Untergliederungen der NSDAP (z. B. SS-Hauptämter wie das Hauptamt Ordnungspolizei) oder eine Mischung aus staatlichen und Parteiämtern (z. B. Reichssicherheitshauptamt) in Deutschland zwischen 1933 und 1945.

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