Als
Hausorden bezeichnet man die
Orden, die ursprünglich für den
Souverän, seine Familie und seine Freunde oder Hofchargen gestiftet wurden. Viele dieser Orden bekamen erst im Laufe der Zeit den Charakter von
Militär- oder
Zivilverdienstorden. Auch im 19. Jahrhundert wurden noch Hausorden gestiftet und eine klare Abgrenzung gab es nie.
Der Oldenburgische Haus- und Verdienstorden des Herzogs
Peter Friedrich Ludwig deutet darauf hin. In modernen konstitutionellen
Monarchien, wie den Niederlanden und Großbritannien sind die Regierungen nicht für die Auszeichnungen mit Hausorden verantwortlich.