Die
Einschreibung oder
Immatrikulation an einer
Hochschule ist heute Voraussetzung, um die Einrichtungen einer deutschen Hochschule benutzen zu dürfen. Dazu gehört unter anderem die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und an Hochschul-Prüfungen sowie die Benutzung der Bibliotheken. Mit der Eintragung in die Matrikel (Stammrolle) bewirkt die Hochschulverwaltung die Aufnahme einer Person als
Studierende/r und Mitglied der Hochschule. Früher gab es ein eigenes Bürgerrecht an der Universität, mit der Einschreibung war auch ein Wechsel der Gerichtsbarkeit verbunden; von der Gerichtsbarkeit des Heimatortes zur Gerichtsbarkeit der Universität. Die Immatrikulation erfolgt beim
Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule, der/die Studierende wird dann in der
Universitätsmatrikel geführt. In Österreich ist zusätzlich zur einmaligen
Zulassung zum Studium (Immatrikulation) auch für jedes Semester eine
Inskription für das jeweilige Studium erforderlich.