Imputation (von lateinisch
imputare, zurechnen, zuschreiben) oder
Zurechnung bezeichnet in der
Moraltheorie ein Urteil über eine Tat, eine Handlung, oder ein Verhalten. Mit dem Urteil wird behauptet, dass ein Täter eine Tat, die er begangen hat, frei verursacht hat. Man sagt, die Tat wird dem Individuum durch das Urteil „imputiert“, d.h. die Tat wird als sein freies Werk angesehen, er wird zu ihrem freien Autor, ihrem freier Urheber erklärt. Voraussetzung für die Imputierbarkeit einer Tat ist die Zurechnungsfähigkeit des Individuums; sind Intellekt oder Wille gehemmt, befindet sich das Individuum im Zustand der vollständigen oder teilweisen
Unzurechnungsfähigkeit.