Das
Inquisitionsverfahren (lat.
inquisitio:
Befragung, Untersuchung) ist eine unter Papst
Innozenz III. (1161–1216) entwickelte Form des Ermittlungs- und Strafprozesses. Das Inquisitionsverfahren wurde zunächst als Verfahren gegen
Kleriker im innerkirchlichen Bereich angewendet. Es etablierte sich in den ersten Jahrzehnten des 13. Jhs. zur Grundlage von Prozessen im Rahmen der
Inquisition, die ihren Namen von dem Verfahren ableitet, entwickelte sich im Laufe des
Spätmittelalters zur Hauptverfahrensform der weltlichen und geistlichen Gerichtsbarkeit und kam als solche bis ins 18. Jh. zum Einsatz. Der Vorsitzende eines geistlichen Inquisitionsgerichtes wurde als
Inquisitor bezeichnet.