Internationales Privatrecht


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Internationales Privatrecht
Internationales Privatrecht (Abkürzung IPR; auch Kollisionsrecht) nennt man im Rechtswesen die Gesamtheit der Rechtssätze des nationalen Rechts, die festlegen, welche von mehreren möglichen internationalen Privatrechtsordnungen in einem Kollisionsfall angewandt wird. Ein Kollisionsfall liegt vor, wenn ein Sachverhalt eine Auslandsberührung aufweist. In diesen Kollisionsfällen beantwortet das internationale Recht die Frage, ob inländisches Recht oder ausländisches Recht anwendbar ist oder gegebenenfalls welches ausländische Recht innerhalb mehrerer kollidierender ausländischer Rechte anwendbar ist.

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