Kassenärztliche Vereinigung


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Kassenärztliche Vereinigung
Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind in Deutschland gemäß Abs. 5 SGB V Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten angehören. Sie sind für die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen zuständig. Zu den Kassenärztlichen Vereinigungen zählen auch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV), denen die Vertragszahnärzte angehören.

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