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Klassik (Jurisprudenz)
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Klassik (Jurisprudenz)
Klassik
bezeichnet in der
Rechtsgeschichte
eine Epoche der
römischen Jurisprudenz
, die etwa vom Beginn des
Prinzipats
unter
Augustus
in der zweiten Hälfte des 1. Jahrhunderts v. Chr. bis zum Ende der
severischen Dynastie
mit Kaiser
Severus Alexander
im Jahr 235 n. Chr. reicht. Sie gilt gemeinhin als Blütezeit der der römischen
Wissenschaft vom Recht
und ist durch eine ausgeprägte literarische Produktivität verschiedener bedeutender Juristen geprägt, die bis in das moderne
Privatrecht
fortwirkt.
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