Als
Kleinbahn oder seltener
Tertiärbahn – das heißt eine
Bahn dritter Ordnung – wurde insbesondere in
Preußen eine
Eisenbahn definiert, „welche wegen ihrer geringen Bedeutung für den allgemeinen Eisenbahnverkehr“ hinsichtlich Bau und Betriebsführung weniger strengen Anforderungen unterliegt als eine
Haupt- oder
Nebenbahn. Auch die für das öffentliche Bauwesen oder für Industriegebiete gebauten Bahnen zählen zu den Kleinbahnen.