Als
Kleintransporter bezeichnet man in Deutschland kleine
Lastkraftwagen, die aufgrund ihres
zulässigen Gesamtgewichts bis 3,5 Tonnen mit der
Fahrerlaubnis Klasse B gefahren werden dürfen. Die
Nutzlast eines Kleintransporters liegt zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen. Ab 3,5 Tonnen ist ein Fahrtenschreiber Pflicht sowie der Führerschein Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen) oder C.