Koalitionsfreiheit bezeichnet das Recht von
Arbeitnehmern und
Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen. Kern dieses Rechtes – das
Koalitionsrecht – ist die Möglichkeit,
Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände zu gründen und sich diesen anzuschließen.