Eine
Kommende (Betonung auf der zweiten Silbe; von lat.
commendare anvertrauen, empfehlen), auch
Komturei, ist ursprünglich ein Begriff aus dem
Kirchenrecht und bezeichnete die Übertragung der Einkünfte eines Kirchen- oder Klostervermögens auf eine dritte Person unter Befreiung von den Amtspflichten. In späterer Zeit wurden die Niederlassungen der
Ritterorden als Kommende, in
Frankreich als
commanderie, in
Polen als
komturia, komenda oder
komandoria bezeichnet.