Kontumaz (
lat. contumacia = Eigensinn, Trotz,
contumax (
Adv.) = unbeugsam, störrisch) ist in der Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine
gerichtliche Ladung bzw. der Verstoß gegen eine Anwesenheitspflicht. Eine
Kontumazentscheidung ist demnach eine Gerichtsentscheidung, die wegen Nichterscheinens (
in contumaciam) ergeht. Das Gericht erlässt einen Kontumazialbescheid (
declaratio contumaciae), wenn es einen Verfahrensbeteiligten, der in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer
Ladung nicht erschienen ist (der
Contumax), ohne weitere Verhandlung zur Sache dem Klageantrag entsprechend verurteilt (Kontumazialverfahren).