Kosten im Rechtssinne umfassen
Gebühren und
Auslagen. Eine
Gebühr (veraltet:
Gebührnis) ist eine
Abgabe, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird und deren Entstehen durch ein Gebührengesetz angeordnet ist.
Auslagen sind alle Kosten für Leistungen von am Verfahren nicht beteiligten Dritten, die für die Durchführung eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahren erforderlich sind, z. B. Sachverständigenkosten, Reisekosten vgl.
Gerichtskostengesetz.