Eine
Kronkolonie (englisch
crown colony) war im britischen Staatsrecht früher die Bezeichnung für eine direkt von der Krone durch einen
Gouverneur verwaltete Besitzung, im Gegensatz zu solchen Überseeterritorien, die über einen hohen Grad an Selbstverwaltung verfügten. Der Begriff wurde 1981 durch
British Dependent Territory und 2002 durch
British Oversea Territory (siehe
Britische Überseegebiete) ersetzt. Die heutige Bezeichnung gilt für alle Überseegebiete, ganz unabhängig vom jeweiligen Autonomiegrad.