Der Begriff
Kronzeuge bezeichnete ursprünglich jeden
Zeugen, welcher in einem
Strafprozess von der
Staatsanwaltschaft aufgerufen wurde. Heute werden als Kronzeugen solche Zeugen bezeichnet, die in der Hoffnung auf oder gegen Zusage von Strafmilderung oder Straffreiheit für ihren eigenen Tatbeitrag gegen die übrigen Beteiligten aussagen.