Lagerstätte ist ein Begriff aus der angewandten
Geologie und dem
Bergbau für bestimmte Bereiche der Erdkruste, in denen sich natürliche
Konzentrationen von festen, flüssigen oder gasförmigen
Rohstoffen befinden, deren
Abbau sich wirtschaftlich lohnt
(bauwürdige Lagerstätte), oder in der Zukunft lohnen könnte
(nutzbare Lagerstätte). Natürliche Anhäufungen von nutzbaren
Erzen,
Mineralien und
Gesteinen, deren Abbau unwirtschaftlich ist, nennt man
Vorkommen. Im juristischen Kontext spricht man von
Bodenschätzen.