Das
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) ist nach der Eigendarstellung eine
mittlere Verwaltungsbehörde, da sie die Funktion eines „Bindeglieds und Mittlers zwischen den kommunalen Behörden (Unterstufe) und der Landesregierung (Oberstufe)“ habe. Rechtlich ist sie jedoch
Landesoberbehörde, da sie für das gesamte Landesgebiet zuständig ist.