Zur Zeit der
Weimarer Republik gab es unter der Bezeichnung
Landhilfe ein arbeitsmarktpolitisches Angebot für Jugendliche, die nach dem achten Schuljahr ihre Vollzeitschulpflicht abgeschlossen hatten und die Schule verließen. In der
Zeit des Nationalsozialismus wurde diese Maßnahme fortgeführt, 1934 beginnend ausgeweitet und als
Landjahr für diese Schülergruppe verpflichtend; die einberufenen Jugendlichen wurden in
Landjahrlagern zusammengefasst und erhielten dort auch eine „Nationalpolitische Schulung“.