Das
Heer ist die alle Landstreitkräfte umfassende
Teilstreitkraft eines
Staates. Die Aufgaben des Heeres sind in erster Linie das Aufklären und Bekämpfen feindlicher Truppen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen ihm kämpfende und unterstützende Einheiten zur Verfügung.