Der
Rechtsbegriff „Unterhalt" (historisch
Sustentation) bezeichnet die Verpflichtung eines
Einzelnen, die Existenz eines
anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Der Begriff
Alimente (von
lat. „Nahrungsmittel, Unterhaltszahlung“) steht in diesem Zusammenhang für finanzielle Unterhaltsleistungen; zumeist für eigene Kinder, die nicht direkt versorgt werden können oder dürfen. Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft
Gesetzes ergeben. Unterhalt ist einer der Grundpfeiler der
Sozialfürsorge und
sozialen Sicherheit.