Leistungsstörungen


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Leistungsstörung
Leistungsstörung ist ein in der Rechtswissenschaft verwendeter Rechtsbegriff für verschiedene Fälle, in denen sich die Parteien eines Schuldverhältnisses nicht so verhalten, wie es der Zweck des Schuldverhältnisses – die Erbringung einer bestimmten Leistung durch den Schuldner an den Gläubiger – erfordert. Der Begriff wurde vermutlich von Heinrich Stoll geprägt, der 1936 eine Denkschrift des Ausschusses für Personen-, Vereins- und Schuldrecht der Akademie für Deutsches Recht mit dem Titel Die Lehre von den Leistungsstörungen vorlegte.

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