Das
Münzregal war die Bezeichnung für das
Hoheitsrecht, die Münzordnung innerhalb des
Heiligen Römischen Reiches zu bestimmen. Es umfasst die Bestimmung der
Währung, das Recht zur Münzerzeugung und den Anspruch auf den Münznutzen, also den Gewinn aus der Münzprägung (alt: Schlagschatz).