Ein
Münzvertrag ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen mehreren Münzständen, die ihr
Münzrecht nach vereinheitlichten Grundsätzen ausüben. Ein Synonym ist der Begriff Münzkonvention. Der Zusammenschluss dieser Vertragspartner wird auch
Münzverein genannt. Werden diese Verträge zwischen
Staaten geschlossen, sind sie
völkerrechtliche Verträge. Bis in das 19. Jahrhundert hinein hatten aber auch Gebietskörperschaften das Münzrecht inne, denen keine Staatsqualität zukam. Auch solche Städte oder Landschaften konnten Vertragspartner von Münzverträgen sein.