Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist eine aus der Gewerbeordnung abgeleitete Rechtsverordnung, die im deutschen Gewerberecht vor allem Vorgaben zum Schutz des Immobilienerwerbers bei der Gestaltung und beim Abschluss eines Bauträgervertrages erteilt. Mit ihrer Inkraftsetzung zum 1. September 1974 wurden die bis dahin verbindlichen landesrechtlichen Maklerverordnungen aufgehoben.