Marinestationen waren die höchsten
Kommandobehörden der deutschen Marine am Land; dagegen waren die Auslandsstationen nicht zwingend an einen festen Stützpunkt gebunden. Chef der Marinestation war in der Regel ein
Admiral. Der Stationschef übte auch die
militärische Hafenpolizei innerhalb des
Reichskriegshafengebietes aus und war Kommandant der Befestigungen des Hafens. Die den Marinestationen unterstellten
Marineinspektionen entsprachen den Brigadekommandos der Armee, wurden von Konteradmiralen befehligt und regelten den Dienstbetrieb der
Matrosen- und Werftdivisionen sowie der Schiffs-Reservedivisionen; Außerdem unterstanden jedem Marinestationskommando eine Stationsyacht sowie alle Kriegsschiffe, die keinem ständigen Befehlsverband angehörten, z. B. Probefahrtskommandos. Verwaltungsbehörden beider Marinestationen waren die Intendanturen, Garnisonsverwaltungen und Stationskassen, die Bauämter, Bekleidungsämter, Verpflegungsämter und Waschanstalten.