Menschenwürde ist ein Begriff, der in der deutschsprachigen
Rechtsphilosophie und
Rechtstheorie für bestimmte Grundrechte und Rechtsansprüche des Menschen steht (dies ist von der umgangssprachlichen Bedeutung des Begriffes
Würde zu unterscheiden). Im modernen Sinne versteht man darunter, dass alle Menschen unabhängig von allen ihren Unterscheidungsmerkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Alter oder Zustand denselben Wert haben, und dass dieser Wert über dem aller anderen Lebewesen und Dinge steht.