Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter die Zahlung der Miete. Das Mietrechtsgesetz gilt in Österreich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen und Geschäftsräumlichkeiten aller Art (= Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes).