Nach dem
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz (
MiLoG) gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher
Mindestlohn für
Arbeitnehmer und für die meisten
Praktikanten in Höhe von 8,50 € brutto je Zeitstunde. In der Zeit der Einführung wird es zunächst bis 2017 noch Ausnahmen geben. Der allgemeine Mindestlohn verdrängt nicht Branchenmindestlöhne, soweit diese höher als der allgemeine Mindestlohn sind ( Abs. 3 MiLoG). Das MiLoG wurde durch Artikel 1 des
Tarifautonomiestärkungsgesetzes vom 11. August 2014 eingeführt.