Mord (Deutschland)


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Mord (Deutschland)
Mord ist ein von § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) erfasster Tatbestand des materiellen Strafrechts in Deutschland. Er wird durch die Tötung eines anderen Menschen verwirklicht. Diese Tötung stellt insbesondere gegenüber dem Totschlag ein größeres Unrecht dar. Obgleich umstritten ist, worin dieses größere Unrecht zu sehen ist, wird es durch die Verwirklichung der so genannten Mordmerkmale angezeigt. Das erhöhte Unrecht hat zur Folge, dass der Mord gegenüber anderen Tötungsdelikten mit dem höheren Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht wird. Seit Erlass des Reichsstrafgesetzbuches im Jahr 1871 hat der Mordtatbestand eine nicht unerhebliche gesetzgeberische und rechtsdogmatische Entwicklung durchlaufen. Gerade deshalb steht er immer wieder in der Kritik, die wiederholt Reformbestrebungen nach sich zog. Dennoch wurde der Paragraf seit seiner großen Reform im Jahr 1941 durch den Gesetzgeber nicht mehr grundlegend verändert. Die Rechtslage wurde deshalb seitdem vor allem von Rechtsprechung und Rechtswissenschaft weiterentwickelt.

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