Als
Moskauer Prozesse werden vier
Moskauer Gerichtsverhandlungen in den Jahren 1936 bis 1938 bezeichnet, in denen hohe Partei- und Staatsfunktionäre wegen angeblicher terroristischer
staatsfeindlicher Aktivitäten angeklagt wurden. Sie fielen in die Anfangszeit des
Großen Terrors unter
Josef Stalin, in der dieser die alte Garde der
Bolschewiki, die noch aus der Gefolgschaft
Lenins stammte, durch so genannte
Säuberungen aus dem Weg schaffte und damit seine Alleinherrschaft sicherte. Drei Prozesse waren öffentliche Verhandlungen und als
Schauprozesse organisiert, einer ein nichtöffentlicher
Militärgerichtsprozess. In diesen Prozessen wurde politische Opposition innerhalb der
Kommunistischen Partei der Sowjetunion zum Gegenstand einer Anschuldigung nach dem Strafrecht gemacht und damit fast die gesamte Führung der
Oktoberrevolution ausgeschaltet. Nahezu alle gegen die Angeklagten erhobenen Vorwürfe wurden später widerlegt.