Eine
Mutung, auch
Muthung, ist ein Antrag eines
Muters bei einer
Bergbaubehörde auf Bewilligung einer
Genehmigung zum
Bergbau. Nach den neueren deutschen, preußischen, sächsischen und österreichischen Berggesetzen begründete die den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Mutung einen Rechtsanspruch auf
Verleihung des Bergwerkseigentums. Dieser Rechtsanspruch galt jedoch nicht gegenüber der verleihenden Behörde, sondern gegenüber Dritten. Heute noch steht in der Geologie
Mutung für Ortung der Gesteine in der Tiefe, die
Felsmutung, während für den historischen Begriff des „Suchens und Fündigwerdens“
Prospektion verwendet wird.