Nacherfüllung ist eines der Rechte, das nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beim Kaufvertrag dem Käufer oder beim Werkvertrag dem Besteller zusteht, wenn die verkaufte Sache oder das hergestellte Werk mangelhaft ist, das heißt, wenn die Sache nicht frei von Sach- oder Rechtsmängeln ist. Die geltende Regelung der Mängelansprüche beruht auf dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts.