Die Nationalsozialistische Rassenhygiene (oder NS-Rassenhygiene) war die zur Zeit des Nationalsozialismus betriebene Radikalvariante der Eugenik. Die praktische Umsetzung erfolgte durch den Einfluss auf die Wahl der Geschlechts- und Ehepartner durch die Nürnberger Rassengesetze und Eheverbote, durch Zwangssterilisationen bei verschiedenen Krankheitsbildern und Bevölkerungsgruppen, durch zwangsweise Abtreibungen bis zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ durch Mordprogramme wie die „Aktion T4“ beziehungsweise die so genannte Kinder-Euthanasie.