Ein
Nebenerwerbsbetrieb ist, im Gegensatz zum
Haupterwerbsbetrieb, ein landwirtschaftlicher Familienbetrieb, der
nebenberuflich bewirtschaftet wird. Als Nebenerwerbsbetrieb gelten Betriebe mit weniger als 0,75
Voll-Arbeitskräften. Bei Betrieben mit 0,75 bis 1,5 Voll-Arbeitskräften ist das Gesamteinkommen für die Einordnung entscheidend: Wird weniger als 50 % des Gesamteinkommens mit dem landwirtschaftlichen Betrieb erwirtschaftet, gilt er als Nebenerwerbsbetrieb.