Unter
Neuzüchtung versteht man durch
Zucht gewonnene Organismen. Die Anerkennungen von neugezüchteten
Sorten (bei der
Pflanzenzüchtung) oder
Rassen (bei
Tieren) sind im
Sortenschutzgesetz gesetzlich geregelt und werden vom
Bundessortenamt verwaltet. Kriterien für eine Anerkennung sind unter anderem:
- Unterscheidbarkeit von bekannten Organismen
- Uniformität in der Ausprägung der neugezüchteten Merkmale bei den Nachkommen