Eine
Kommandobehörde ist eine
militärische Kommandostelle, die in der Regel
Großverbände auf der Ebene
Brigade oder
Division führt. Entsprechende militärische Dienststellen vom
Korpskommando an aufwärts werden als
Oberkommando, in
Deutschland als
Höhere Kommandobehörden bezeichnet. Für die Bundeswehr definiert die Dienstvorschrift auch bei welchen Dienststellen es sich um Kommandobehörden bzw. höhere Kommandobehörden handelt. In einem dreistufigen Behördenaufbau (wie z. B. bei
Bundesbehörden) kann eine Höhere Kommandobehörde von der Stellung in der Hierarchie am ehesten mit einer Oberbehörde verglichen werden.