Ein
Ordensoberer (auch
Superior) ist der Vorsteher einer klösterlichen Gemeinschaft oder Ordenskommunität (
Konvent). Den Oberen einer einzelnen Ordensniederlassung bezeichnet man als Haus- oder Ortsoberen. Die Oberen bestimmter
Klöster können auch den Titel
Abt oder
Prior tragen. Als höhere Obere bezeichnet man u. a. Leiter einer
Ordensprovinz (
Provinzial oder Provinzoberer) oder einer ganzen
Ordensgemeinschaft (Ordensgeneral oder
Generaloberer).