Das
Ordnungsamt ist in
Deutschland und in
Österreich die Bezeichnung für eine Organisationseinheit innerhalb der
Kommunalverwaltung, in der üblicherweise die Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung wahrgenommen wird, soweit diese nicht landesgesetzlich spezielleren Behörden zugewiesen sind.