Das
Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, auch
Fürstentum Pfalz-Zweibrücken und
Pfalzgrafschaft Zweibrücken genannt, war ein
reichsunmittelbares Fürstentum des
Heiligen Römischen Reichs mit dem namengebenden Residenzsitz
Zweibrücken. Es wurde 1444 konzipiert und 1453/59 realisiert und bestand unter der Herrschaft der
Wittelsbacher bis 1801. Mit der älteren
Grafschaft Zweibrücken besteht zwar territorial eine Überschneidung, jedoch nicht dynastisch, insbesondere führten die Fürsten nicht den Titel eines Grafen zu Zweibrücken.