Eine
Pfarrei bzw.
Pfarre (
parochia, paroecia, von ,
paroikía „Nachbarschaft“) ist in der Gliederung vieler
christlicher Kirchen eine rechtlich abgegrenzte Gemeinschaft von Gläubigen, der ein
Pfarrer vorsteht. Die Gemeinschaft der Gläubigen nennt man
Pfarrgemeinde, auch das dazugehörige Seelsorgegebiet, als Amtsbezirk auch
Pfarrbezirk oder
Pfarrsprengel, der Amtsbezirk, Amtssitz des Pfarrers und auch die amtliche Würde nennt man auch
Pfarrei oder
Pfarramt, das Amts- und Wohngebäude selbst heißt auch
Pfarrhaus (Pfarrhof).