Pflichtmitgliedschaft


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Pflichtmitgliedschaft
Eine Pflichtmitgliedschaft ist die gesetzliche Verpflichtung für eine (natürliche oder juristische) Person, Mitglied einer Organisation zu werden. Die Pflichtmitgliedschaft stellt einen Eingriff in die Vertragsfreiheit (im Fall der Closed-Shop-Regelung der Koalitionsfreiheit) dar und ist daher nur in begründeten Fällen zulässig. In vielen Fällen wird die Pflichtmitgliedschaft (als Zwangsmitgliedschaft) von Teilen der Betroffenen abgelehnt. Prominentes Beispiel und Dauerbrenner ist die Ablehnung der Zwangsmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern und die damit oft verbundene Zahlungsverzögerung bzw. Verweigerung von Beitragszahlungen der Zwangsmitglieder. Pflichtmitgliedschaften können auch vertraglich vereinbart werden. So bestehen bei Einkaufszentren oft Werbegemeinschaften, denen alle Geschäfte des Zentrums beitreten müssen.

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