Das
politische System der Europäischen Union hebt sich von einzelstaatlichen
politischen Systemen deutlich ab. Als
supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten stellt die
Europäische Union ein politisches Gebilde eigener Prägung dar, das es in dieser Form zuvor noch niemals gegeben hat. Bereits in der Entstehungsphase des europäischen Einigungsprojekts nach dem
Zweiten Weltkrieg waren die bis heute fortwirkenden konzeptionellen Unterschiede zwischen den Modellen eines
europäischen Bundesstaats einerseits und eines losen
Staatenbunds andererseits angelegt. In diesem Spannungsfeld von Zielvorstellungen hat sich das derzeit bestehende Institutionengefüge herausgebildet, das in Deutschland üblicherweise mit dem Begriff
Staatenverbund bezeichnet wird.