Der Auftrag der
deutschen Polizeien ist die Aufrechterhaltung der
inneren Sicherheit. Dazu hat die
Polizei durch Polizeiverfügungen und sonstige Maßnahmen und in einigen
deutschen Ländern auch durch Polizeiverordnungen
Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die
Öffentliche Ordnung abzuwehren (
Kriminalprävention). Des Weiteren untersucht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen (
Repression), wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde, und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr.