Die
Polizei beim Deutschen Bundestag (offiziell abgekürzt
Polizei DBT, umgangssprachlich auch
Bundestagspolizei, Eigenbezeichnung auch „Polizei- und Sicherungsdienst“ bzw.
Parlamentspolizei) ist die für den Bereich des
Deutschen Bundestages zuständige
Polizei. Sie übt für den
Präsidenten des Deutschen Bundestages die ihm nach Abs. 2 des
Grundgesetzes übertragene Polizeigewalt in den Gebäuden und auf dem Gelände des Bundestages aus. Da die genannte Bestimmung des Grundgesetzes dem Bundestagspräsidenten ausdrücklich die alleinige Polizeigewalt überträgt, sind andere Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaft hier nicht zuständig.