Unter dem Begriff
Disposition ( ‚Anordnung‘, ‚Einteilung‘) wird im weiteren Sinne häufig eine organische oder psychische oder lebensgeschichtlich erworbene Anfälligkeit für die Ausbildung von Krankheiten verstanden. Unter
Prädisposition wird eine
genetisch bedingte Anfälligkeit für die Ausbildung von Krankheiten verstanden. Eine Disposition zur Erkrankung bestimmter
Organe oder
Organsysteme nennt man
Diathese. Der Begriff Diathese ist – im Hinblick auf die Abgrenzung zum Begriff der
Konstitution –
synonym mit Disposition im weiteren Sinne. In engerem Sinne sind mit Disposition nur die nicht durch genetische Faktoren bedingten, also lebensgeschichtlich erworbenen Eigenschaften gemeint. Diese Unterscheidung und strengere Abgrenzung ist für die
psychotherapeutisch beeinflussbaren Faktoren einer Erkrankung wesentlich. Disposition in engerem Sinne ist also nur auf
peristatische Faktoren bezogen.