Eine
Präfektur (von lateinisch für „Statthalter“; demnach „Stadt-“ oder „
Ortsteil“) ist eine Ausdrucksform der
Gewaltenteilung. Vordergründig ist eine Präfektur die juristische Verwaltung eines anerkannten
Staates innerhalb einer Inselgruppe oder eines Zusammenschlusses mehrerer voneinander abhängiger Verwaltungsgebiete. Kennzeichnend ist, dass es sich im weitesten Sinne um eine
Gebietskörperschaft handelt.