Als
Prachtstücke bezeichnet man im Sinne der
Heraldik alle Bestandteile, die zum
Wappenschild hinzugefügt werden können. Dazu gehören der
Wappenhelm und dessen Bestandteile, die
Schildhalter und der
Wappenmantel. Auch werden die Kronen über dem Wappen als Rangkronen dazugerechnet. Gut ausgeschmückte Wappen haben noch
Devisen über oder unterhalb des Schildes. Das sind
Wahlsprüche, die oft die geistige Einstellung des Besitzers reflektieren. Die Amtsabzeichen und
Orden werden ebenfalls zu den Prachtstücken gezählt. Die Hüte in der kirchlichen Amtsheraldik (z. B.
Prälatenhut,
Bischofsmütze) gehören ebenfalls dazu. Bei der
Blasonierung (Wappenbeschreibung) müssen diese Prachtstücke in einer besonderen Reihenfolge bei Vorhandensein in der heraldischen Terminologie beschrieben werden.