Die Berufsbezeichnung Psychologischer Psychotherapeut (PP) bezeichnet in Deutschland einen Psychologen, der nach einem mit Diplom oder Master bestandenen Studium der Psychologie (Studiengang Psychologie) eine mindestens 3-jährige Vollzeitausbildung oder eine mindestens 5-jährige Teilzeitausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) abgeschlossen und die Berechtigung zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapie erworben hat (Approbation).